Compliance
MAR-Compliance und KI in der Investor Relations
Wie sich generative KI in der Kapitalmarktkommunikation einsetzen lässt, ohne gegen die Marktmissbrauchsverordnung zu verstoßen.
Die Frage ist selten, ob ein Emittent KI einsetzen darf, sondern wie er es so tut, dass es einer Prüfung standhält. Die Marktmissbrauchsverordnung gibt den Rahmen vor.
Darf generative KI in der Investor Relations überhaupt eingesetzt werden?
Ja, sofern der Umgang mit Insiderinformationen kontrolliert bleibt. Entscheidend ist nicht das Werkzeug, sondern wo die Daten verarbeitet werden und ob jede Ausgabe nachvollziehbar ist.
Ein Werkzeug, das kursrelevante Entwürfe an einen fremden Cloud-Dienst schickt, ist das Problem, nicht die KI an sich. Wird dieselbe Auswertung in der eigenen Infrastruktur ausgeführt, verschiebt sich die Bewertung grundlegend.
Was verlangt die MAR konkret von einem KI-Werkzeug?
Die Marktmissbrauchsverordnung verlangt den kontrollierten Umgang mit Insiderinformationen und deren Dokumentation. Für ein KI-Werkzeug heißt das: nachvollziehbare Verarbeitung, lückenlose Audit-Logs und keine unkontrollierte Weitergabe von Vorabinformationen.
Diese Anforderungen sind nicht neu. Neu ist, dass ein KI-Werkzeug sie erfüllen muss, bevor es kursrelevante Dokumente verarbeiten darf.
Wie stellt auraIR MAR-Konformität sicher?
Die MAR-Sicherheitsregeln liegen im Code, nicht in der Oberfläche, und lassen sich nicht versehentlich aushebeln. Jeder Analyselauf wird mit Modellversion und Verarbeitungspfad dokumentiert.
In der Self-Hosted Edition verlässt kein Dokument das Unternehmen. Damit bleibt die kritischste Anforderung, die Kontrolle über Insiderinformationen, technisch und nicht nur organisatorisch gewahrt.